NADA Pflegeservice GmbH

Ambulante Pflege

Betreuung zu Hause

Der NADA Pflegeservice bietet Ihnen professionelle pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Betreuung. Wir besuchen unsere Patienten mehrmals in der Woche bis mehrere Male am Tag und sind jederzeit erreichbar (auch am Wochenende und an Feiertagen).

Grundpflege

Pflegebedürftige können oft alltägliche Aufgaben wie Essen, Trinken oder Körperpflege nicht selbstständig erledigen. Wir unterstützen Sie dabei. Die Grundpflege wird gemäß SGB XI von der Pflegeversicherung übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Unser Ziel ist, Ihre Gesundheit und Selbst­ständigkeit durch aktivierende Pflege zu erhalten und zu fördern.
Hierzu gehören u. a. folgende Leistungen:

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen nach SGB V übernommen werden. Unsere Pflegefachkräfte oder ­-hilfskräfte kümmern sich in Absprache mit dem Arzt um Ihre medizinische Versorgung zu Hause.
Hierzu gehören u. a. folgende Leistungen:

Häusliche Betreuung

Nach Krankheiten oder bei Alters­beschwerden wird es oft schwieriger, den Haushalt allein zu führen. Hausarbeiten gehören nicht zur Grund- oder Behandlungs­pflege, sondern werden als haus­wirtschaftliche Versorgung angeboten. Dies umfasst beispielsweise Reinigung, Wäschepflege und Einkaufen, um den Alltag zu erleichtern und eine selbstständige Lebensführung zu unterstützen.
Hierzu gehören u. a. folgende Leistungen:

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige, die eine wohlverdiente Pause oder eine Auszeit benötigen.

Unsere Pflegeleistung ermöglicht es Ihnen, für Stunden, Tage oder auch mehrere Wochen eine fachliche Vertretung zu bekommen, ohne sich um die Versorgung des Pflege­bedürftigen Sorgen machen zu müssen. Während dieser Zeit übernehmen unsere qualifizierten Pflegekräfte die gesamte Pflege und Betreuung, die für den Pflegebedürftigen erforderlich ist.

Hierzu gehören u. a. folgende Leistungen:
Kostenübernahme:

Pflegeberatung

Pflegebedürftige und deren Angehörige sind von der Vielfalt der Informationen im Pflegefall oft überfordert. Mit unserer Pflegeberatung verhelfen wir Ihnen zu mehr Wissen und Kompetenz.

In unseren Beratungsangeboten sprechen wir mit Ihnen umfänglich über Finanzierungsmöglichkeiten, Antragstellungen und andere relevante Themen bei der häuslichen Pflege.

Hierzu gehören u. a. folgende Leistungen:

SAPV

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Die SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) ermöglicht schwer kranken Menschen, trotz zunehmender Pflegebedürftigkeit in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Ziel ist es, die Lebensqualität und Selbstbestimmung der Patienten zu fördern und Schmerzen zu lindern, während ihre Wünsche und Bedürfnisse respektiert werden.

Die Pflege unheilbar Kranker oder Sterbender ist ein emotionaler Ausnahmezustand für Patienten, Pflegende und Angehörige. Oft fühlen sich alle Beteiligten hilflos im Umgang mit der Situation.

Der NADA Pflegeservice ist Teil des Palliative Care Teams und bietet eine umfassende Betreuung, die die physischen und emotionalen Bedürfnisse der Patienten sowie deren Angehörige unterstützt.

Hierzu gehören u. a. folgende Leistungen:

Pflege-Infos

Leistungen der Krankenkasse

Die ambulante Pflege wird meist von Krankenkassen, Pflegeversicherungen oder Sozialhilfeträgern übernommen. Private Zahlungen sind ebenfalls möglich. Wir unterstützen bei der Finanzierung, Anträgen und Hilfsmitteln.

SGB V – Fünftes Sozialgesetzbuch

Die Kosten für die Behandlungspflege übernehmen die Krankenkassen. Die Leistungen der Behandlungspflege, welche die medizinische Behandlung absichern sollen, werden vom Arzt verordnet und bei der Krankenkasse beantragt.

Von den Krankenkassen werden u. a. folgende Kosten übernommen:

Die Preise für diese Leistungskomplexe sind je Bundesland verschieden.

SGB XI – Elftes Sozialgesetzbuch

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Ihre Selbständigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen so stark eingeschränkt ist, dass für mindestens 6 Monate Betreuung erforderlich wird. Der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) und die Pflegekasse entscheiden über den Grad der Pflegebedürftigkeit.

Im Leistungskatalog sind die diversen Leistungen der Grundpflege aufgelistet, welche zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten vereinbart wurden. Sind die Kosten für die Grundpflege höher, als es der Pflegegrad abdeckt, wird der Restbetrag mit der Pflegeperson selbst abgerechnet. Ist diese dazu nicht in der Lage, gibt es die Möglichkeit den Restbetrag mit dem Sozialhilfeträger vor Ort (nach SGB XII) abzurechnen.

Einteilung der Pflegegrade

Die Einteilung erfolgt in Pflegegrade, die eine differenziertere Betrachtung der Patientensituation ermöglichen und besonders die Bedürfnisse von Demenzerkrankten besser berücksichtigen. Dabei werden körperliche und geistige Fähigkeiten gleichermaßen berücksichtigt.

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Leistungen der Grundpflege. Diese wird von einem anerkannten Pflegedienst, wie dem NADA Pflegeservice erbracht. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach der Höhe des genehmigten Pflegegrades.

Die genauen Beträge für Pflegegeld oder Sachleistungen variieren je nach Bundesland und individueller Vereinbarung.

Definition der Pflegegrade

SGB XII – Zwölftes Sozialgesetzbuch

Auch wenn Ihnen kein Pflegegrad bewilligt wird, stehen Ihnen unter bestimmten Umständen Leistungen nach dem SGB XII zu, welche vom Sozialhilfeträger finanziert werden.

Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt vom jeweiligen Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen ab.

Kostenbeteiligung

Privatfinanzierte Leistungen

Patienten ohne Pflegegrad können unsere Leistungen selbstverständlich auch privat in Anspruch nehmen. Gerne informieren wir Sie über unser umfassendes Serviceangebot und beraten Sie zu den Finanzierungsmöglichkeiten in der Pflege. Zudem unterstützen wir Sie bei den Antragsverfahren.

Tipps zur Pflegefinanzierung